FachwissenJahresarbeitsentgeltgrenze

Die Eintrittsschwelle zur PKV

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist eine der zentralen Kennzahlen im deutschen Krankenversicherungssystem. Sie bestimmt, ab welchem Bruttoeinkommen ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreit ist und sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden kann. Doch wie wird die JAEG berechnet, welche Werte gelten 2025, und was bedeutet sie in der Praxis?

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) legt fest, ob ein Arbeitnehmer weiterhin in der GKV pflichtversichert bleibt oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden kann. Wer mit seinem regelmäßigen Bruttojahreseinkommen über dieser Grenze liegt, hat die Wahl zwischen GKV und PKV.

Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025

Die JAEG wird jedes Jahr vom Gesetzgeber angepasst. Für das Jahr 2025 beträgt sie:

  • Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze: 73.800 € brutto pro Jahr (6.150 € monatlich)
  • Besondere JAEG für Arbeitnehmer mit bestehender PKV (z. B. Beamte): 66.600 € brutto pro Jahr (5.550 € monatlich)

Wer diese Grenze überschreitet, kann sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und zur PKV wechseln.

Welche Einkünfte zählen zur JAEG?

Um zu berechnen, ob das Einkommen die JAEG überschreitet, werden nur regelmäßig wiederkehrende Einkünfte berücksichtigt, darunter:

Monatliches Bruttogehalt (inkl. Sonderzahlungen, wenn regelmäßig gezahlt)
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern vertraglich garantiert
Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
Zuschläge für Schichtarbeit oder Überstunden, sofern sie regelmäßig gezahlt werden

Nicht berücksichtigt werden hingegen: ❌ Einmalige Sonderzahlungen wie Boni oder Prämien
Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Beispiel:

Angenommen, du erhältst jährlich einen Bonus von ca. 8.000 €, der:

  • vertraglich geregelt ist (z. B. „jährlich 10 % des Jahresgrundgehalts bei Zielerreichung“) und
  • in den letzten drei Jahren regelmäßig gezahlt wurde,

dann zählt dieser Bonus mit zur JAEG.

Wird er dagegen nur bei außerordentlichem Erfolg einmalig gezahlt oder hängt von einer freiwilligen Arbeitgeberentscheidung ab, zählt er nicht zur JAEG.

Bedeutung der JAEG für Arbeitnehmer

  • Wer mit seinem Einkommen über der JAEG liegt, kann in die PKV wechseln und von besseren Leistungen sowie individuelleren Tarifen profitieren.
  • Wer unterhalb der JAEG verdient, bleibt pflichtversichert in der GKV.
  • Einmal überschritten, bleibt die Wahloption für die PKV erhalten, solange das Einkommen dauerhaft über der Grenze bleibt.

Fazit: Die JAEG als Weichensteller für die PKV

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet darüber, ob ein Arbeitnehmer frei wählen kann, ob er in der GKV bleibt oder in die PKV wechselt. Wer diese Grenze überschreitet, hat die Möglichkeit, sich leistungsstärker und individueller in der privaten Krankenversicherung abzusichern.

Du verdienst brutto mehr als 6.150€? Dann sollten wir reden!

Wir beraten Dich kostenfrei zu allen Themen rund um die PKV.

Objektive Beratung. Individuelle Lösungen.