Bausteine der PKV - gesetzlicher Zuschlag
Was Du wissen musst:

Ein oft wenig beachteter, aber essenzieller Bestandteil der privaten Krankenversicherung (PKV) ist der gesetzliche Zuschlag. Dieser beträgt 10 % des Versicherungsbeitrags und wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben. Doch warum gibt es diesen Zuschlag und welchen Zweck erfüllt er?
Warum gibt es den gesetzlichen Zuschlag?
Der gesetzliche Zuschlag dient der Beitragsstabilisierung im Alter. In der PKV steigen die Beiträge aufgrund steigender Gesundheitskosten und längerer Lebenserwartung. Damit Versicherte im Alter nicht von sprunghaften Beitragserhöhungen betroffen sind, wird der Zuschlag während der Erwerbsphase angespart und später zur Dämpfung der Beiträge genutzt.
Wie funktioniert der gesetzliche Zuschlag?
- Erhebung: Der Zuschlag beträgt 10 % des monatlichen PKV-Beitrags und wird automatisch in die Beitragskalkulation einbezogen.
- Laufzeit: Er wird bis zum 60. Lebensjahr gezahlt.
- Verwendung: Die angesammelten Beträge werden ab dem 65. Lebensjahr zur Senkung zukünftiger Beitragserhöhungen genutzt.
Vorteile des gesetzlichen Zuschlags
✅ Schützt vor starken Beitragssteigerungen im Alter
✅ Ermöglicht eine langfristige finanzielle Planbarkeit
✅ Sorgt für zusätzliche Stabilität im PKV-System
Fazit: Eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme
Auch wenn der gesetzliche Zuschlag auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Belastung erscheint, ist er ein wichtiger Mechanismus zur Beitragsstabilität in der PKV. Wer früh in die PKV eintritt, profitiert langfristig von dieser vorausschauenden Maßnahme.
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