FachwissenRückkehr in die GKV
Welche Optionen hast Du?

Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch oft mit Herausforderungen verbunden. Hier sind die gängigen Szenarien, in denen ein solcher Wechsel realisierbar ist:
Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Für Angestellte gilt: Wenn das Bruttojahreseinkommen unter die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt, tritt Versicherungspflicht in der GKV ein. Im Jahr 2025 liegt die JAEG bei 73.800 Euro. Eine Reduzierung des Gehalts, beispielsweise durch Arbeitszeitverkürzung, kann dazu führen, dass das Einkommen unter diese Grenze sinkt, wodurch eine Rückkehr in die GKV möglich wird. (mehr zu JAEG findest du hier)
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Selbstständige, die in die GKV zurückkehren möchten, können dies erreichen, indem sie ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben und eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Wichtig ist, dass das Einkommen aus dieser Anstellung unterhalb der JAEG liegt, um die Versicherungspflicht in der GKV zu begründen.
Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit tritt in der Regel Versicherungspflicht in der GKV ein. Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, werden automatisch in der GKV versichert. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen, um in der PKV zu verbleiben.
Rückkehr aus dem Ausland
Wer nach einem Aufenthalt im EU-Ausland nach Deutschland zurückkehrt und dort gesetzlich krankenversichert war, kann bei der Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse eintreten. Es ist erforderlich, nachzuweisen, dass man zuvor im Ausland gesetzlich versichert war.
Altersgrenze von 55 Jahren
Personen über 55 Jahre haben es besonders schwer, in die GKV zurückzukehren. In diesem Alter ist eine Rückkehr nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn eine Familienversicherung über den Ehepartner besteht.
Familienversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemals PKV-Versicherte über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Ehepartners in die GKV zurückkehren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das eigene Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und man unter 55 Jahre alt ist.
Fazit
Die Rückkehr von der PKV in die GKV ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und sollte gut überlegt sein. Es ist ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um die persönlichen Möglichkeiten und Konsequenzen eines solchen Wechsels zu verstehen.
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